Schützen Sie sich vor dem Pflegefallrisiko
Pflege

In den letzten 100 Jahren hat sich unsere Lebenserwartung verdoppelt.

Ein langes Leben ist erfreulich, birgt aber auch Risiken. Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig – Tendenz stark steigend.

Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko, ein Pflegefall zu werden. So ist fast jeder Dritte ab dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig.

Doch auch in jungen Jahren ist das Risiko einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit nicht zu unterschätzen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können auch bei jungen Menschen schnell zu einem Pflegefall führen.

Wenn dann noch Kinder zu versorgen sind oder noch keine eigenen Ersparnisse gebildet werden konnten, kann das Risiko Pflege schnell das finanzielle Aus bedeuten.

Eine private Zusatzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, denn die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nur einen Bruchteil der Kosten ab, die entstehen.
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Pflege- versicherung berechnen

Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nicht alle Kosten ab.

So hatte der Gesetzgeber bereits bei der Einführung der Pflege-Pflichtversicherung im Jahr 1995 nur eine „Teilkaskoversicherung“ geplant.

In der Begründung zum Pflege-Pflichtversicherungsgesetz heißt es: „Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.“

Auch nach der Pflegereform 2008 wurde deutlich, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine "Teilkaskoversicherung" bleibt. Durch die Reform hat sich der Teil der Kosten, für den Sie selbst vorsorgen müssen, nicht wesentlich verringert.

Die maximale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1.550 Euro im Monat. Damit ist aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten gedeckt, die anfallen, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie pflegebedürftig werden.

Auch deshalb trat die Reform der Pflegepflichtversicherung zum 1.7.2008 in Kraft. Eckpunkte dieser Reform waren zum Beispiel:

  • Die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,25 %-Punkte

  • Eine schrittweise Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen bis 2012:
           - in Pflegestufe I auf 450 EUR
           - in Pflegestufe II auf 1.100 EUR
           - in Pflegestufe III auf 1.550 EUR

  • Die Erhöhung der Leistungen für stationäre Pflege in Stufe III auf 1.550 EUR

  • Eine Dynamisierung der Leistungen (aber: erst ab 2015 in dreijährigem Rhythmus)

Die Neuregelungen der Reform machen jedoch eines deutlich: Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung wird auch weiterhin nur eine „Teilkaskoversicherung“ bleiben. Eine frühzeitige Eigenvorsorge für die nicht gedeckten Kosten bleibt in jedem Fall auch weiterhin notwendig.

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