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Die
gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nicht alle Kosten ab. In der Begründung zum Pflege-Pflichtversicherungsgesetz heißt es: „Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.“ Auch nach der Pflegereform 2008 wurde deutlich, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine "Teilkaskoversicherung" bleibt. Durch die Reform hat sich der Teil der Kosten, für den Sie selbst vorsorgen müssen, nicht wesentlich verringert. Die maximale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1.550 Euro im Monat. Damit ist aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten gedeckt, die anfallen, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie pflegebedürftig werden. Auch deshalb trat die Reform der Pflegepflichtversicherung zum 1.7.2008 in Kraft. Eckpunkte dieser Reform waren zum Beispiel:
Die Neuregelungen der Reform machen jedoch eines deutlich: Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung wird auch weiterhin nur eine „Teilkaskoversicherung“ bleiben. Eine frühzeitige Eigenvorsorge für die nicht gedeckten Kosten bleibt in jedem Fall auch weiterhin notwendig. |
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